FAQ / Häufig gestellte Fragen / Wissenswertes

Wie werde ich Mitglied im Fischereiverein?

Sie können ganz bequem über diese Plattform direkt jetzt Mitglied werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind oder kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle vorbei.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Mit der Aufnahme wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50,- € für Erwachsene erhoben. Für Jugendliche ist die Aufnahme kostenlos. Die aktuellen Beiträge finden sie in unserer Beitragsordnung.

Ab welchem Alter dürfen Kinder angeln und in welchem Alter werden sie im Verein aufgenommen?

Grundsätzlich dürfen Kinder nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz erst mit einer abgelegten Fischerprüfung und dem vollendeten 14. Lebensjahr alleine angeln gehen, wenn sie einen Fischereierlaubnisschein eines Vereins oder eines anderen Fischereiberechtigten haben.

Im Alter von 10 Jahren werden Kinder bei uns im Verein aufgenommen und dürfen mit einer Angelrute in Begleitung eines Mitglieds mit abgelegter Fischerprüfung fischen. Diese Regelung ist im Fischereigesetz verankert und nennt sich „Vorbereitung auf die Fischerprüfung“.

Darf ich mit der Erlaubniskarte des Fischereiverein Rhauderfehn in den Wieken (Kanälen) angeln?

Der Fischereiverein bewirtschaftet 13 Angelgewässer. Um in den Wieken der beiden Fehn-Gemeinden Rhauderfehn oder Ostrhauderfehn angeln zu dürfen, benötigen Sie den sogenannten „Wieken-Schein“ der jeweiligen Gemeinde. Diese können Sie mit dem Nachweis einer abgelegten Fischerprüfung in den Bürgerbüros der Gemeinden zu einem Preis von 15,- € für 2 Jahre erhalten.

Wo bekomme ich ein Ersatzdokument, wenn ich meinen Nachweis der Fischerprüfung verloren habe?

Das Ersatzdokument können Sie beim Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. beantragen. Wenden Sie sich gern per E-Mail an folgenden Kontakt: info@lfv-weser-ems.de

Um Ihre Anfrage besser und schneller beantworten zu können ist die Information in welchem Jahr und wo Sie die Prüfung abgelegt haben hilfreich.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein Fischsterben beobachte?

Ein Fischsterben liegt immer dann vor, wenn Sie viele tote oder an der Oberfläche nach Luft schnappende Fische entdecken. Einzelne tote Fische sind eine normale Erscheinung, die grade im Frühsommer nach dem Laichgeschäft wahrzunehmen ist.

Im Falle eines Fischsterbens in einem Gewässer des Vereins oder der Fehn-Gemeinden kontaktieren Sie gern eines unserer Vorstandsmitglieder. Wir sind für diesen Fall eng mit den Gemeinden und der Feuerwehr vernetzt und werden entsprechende Maßnahmen einleiten.